Blumenarrangements
- CPV-Code
- 03121210-0
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Dortmund - Blumenpräsente aus Fairem Handel (inkl. Zulieferung) (2022)
Von November 2022 bis Oktober 2023 gilt in Dortmund ein Vertrag über die Bereitstellung und Zustellung von Blumenpräsenten, die der Oberbürgermeister zu besonderen Anlässen an Bürger:innen der Stadt schenkt. Der Vertragsabschluss ist Ergebnis einer Öffentlichen Ausschreibung.
Folgendes Volumen soll abgedeckt werden:
- blühende Topfpflanze für Altersjubiläen (im Keramiktopf)
ca. 465 Stück pro Monat (max. 11,80 € inkl. MwSt.) - rundgebundene Blumensträuße für 100ste Geburtstage
ca. 8 Stück pro Monat (max. 25,00 € inkl. MwSt.) - Glasblumenschalen oder weiße Keramikblumenschalen für Ehejubiläen
ca. 3 Stück pro Monat (21,80 € inkl. MwSt.)
In einer Verpflichtungserklärung musste der Auftragnehmer bestätigen, dass, „sofern er Pflanzen für die Präsente aus Regionen (insbes. Afrika, Asien und Lateinamerika) nutzt, die nicht bestrebt sind, die ILO-Kernarbeitsnormen (insbes. Nr. 182 ‚gegen ausbeuterische Kinderarbeit‘) umzusetzen – die Pflanzen ausschließlich von Herstellern [bezieht], die eine Zertifizierung im Bereich des Fairen Handels wie zum Beispiel das Fairtrade-Siegel erlangt haben.“
Außerdem war die Anlage B2 „Erklärung zur Beachtung von Mindestanforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen“ mit den Unterlagen einzureichen. Hierin mussten Bieter erklären, ob die Blumen aus eine Herkunftsland der DAC-Liste oder einem anderen Land stammen. Anlage A6 „Besonderen Vertragsbedingungen Beachtung von Mindestanforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen“ macht dazu Vorgaben für Produkte aus Sensiblen Produktgruppen, wozu Blumen als Agrarprodukt zählen.
Der Zuschlag ging an ein Unternehmen, dass die Blumen und Pflanzen unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gezogen wurden, wenn Sie aus Ländern stammen, wo kein Risiko besteht, dass grundlegende Arbeitsrechte nicht beachtet werden.
Ausblick: Bei zukünftigen Verfahren soll geprüft werden, ob ökologische Kriterien ebenfalls berücksichtigt werden können.
Zum Download
[Besondere Vertragsbedingungen]
[Leistungsverzeichnis]
[Anlage B2]
[Anlage A6]
Einwohnerzahl Dortmund: 593.000Kontakt:
Christoph Haacke
Vergabe- und Beschaffungszentrum
: 0231/50-27257
: g19rv@stadtdo.de- blühende Topfpflanze für Altersjubiläen (im Keramiktopf)